AGB der Mietgeräte von Pop „My“ Korn
Mietpreise:
Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag (max. 24 Std.). Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete.
Langzeitrabatt:
Es gilt die aktuelle Mietpreisliste.
Ab 3 Tage auf Anfrage.
Abholung / Bezahlung:
Bei Abholung wird eine Kaution mindestens in Höhe von 100 Euro fällig und der Gesamtbetrag ist zu begleichen.
„Auf Rechnung“ ist nicht möglich.
Um Schäden an den Maschinen zu vermeiden, müssen alle Maschinen stehend transportiert werden.
Folgende Möglichkeiten zur Bezahlung stehen zur Verfügung:
Paypal
Barzahlung
Die Geräte müssen abgeholt werden, Adresse ist Welfenstr. 17, 48429 Rheine.
Terminverzug:
Bei verspäteter Rückgabe ist es dringend erforderlich, dies dem Vermieter zu melden.
Mietverlängerung:
Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per Email angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird spätestens 24 Stunden nach Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Rückgabezeit eine Anzeige wegen Unterschlagung bei der zuständigen Polizeibehörde erstattet.
Zustand der Mietgeräte:
Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich fixiert (z.B.: Kratzer / Rückstände).
Reinigung:
Die Mietgeräte sind grob gereinigt, funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).
Wirkungsgarantien
Eine Gewährleistung für den Wirkungsgrad der Geräte (z.B. Geschmack oder Ergiebigkeit) wird nicht zugesagt, der Mieter ist für den Einsatz der Geräte selbst verantwortlich.
Gerätemängel:
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht und ist abhängig von der Verfügbarkeit. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters instand gesetzt. Verbogenes Rührwerk, gerissene Scheiben etc. sind vom Mieter zu ersetzen (es gilt der Wiederbeschaffungswert, nicht der Zeitwert). Es gelten die aktuellen Preislisten der Gerätehersteller.
Haftung:
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird. Die Maschinen müssen stehend tranportiert werden um Schäden zu vermeiden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution bei unsachgemäßem Tranport einzubehalten.
Verlust:
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle (entfällt bei Lieferung) etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
Versicherung:
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.
Die AGB’s Mietgeräte von Pop „My“ Korn sind nur ein Zusatz zur allgem. AGB von Pop „My“ Korn, die ohne diese zu berühren weiterhin ihre Gültigkeit besitzt.
Pop „My“ Korn , wir lassen es krachen!